Väter wollen nicht mehr warten
Der in Verfassungsklagen und Beschwerden vor dem EGMR erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe verweist darauf: "Das Recht aller Kinder auf beide Eltern ist in Euro-pa schon seit längerem verwirklicht. In der Mehrheit der Länder entsteht die gemein-same elterliche Sorge automatisch ab Geburt seit Feststehen der Vaterschaft, auch wenn die Eltern nicht zusammenleben. Dem liegt die zutreffende Erkenntnis zu Grunde, dass eine gemeinsame elterliche Verantwortung auch dem Wohl des au-ßerhalb einer Ehe geborenen Kindes am besten entspricht. Dieser Erkenntnis sollte sich der deutsche Gesetzgeber nicht länger verschließen".
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler kritisiert: "Ich kann es schon nicht mehr hören das Gedöns, dass manche nichteheliche Kinder bei einem One-Night-Stand entstanden sind. Na und, haben die Kinder deswegen kein Recht auf Vater und Mutter? Da muss endlich ein Paradigmenwechsel her. Es darf nicht mehr primär darum gehen, wie man nichteheliche Väter rechtlos gegenüber dem eignen Kind halten kann. Nach meinen Erfahrungen wollen die Mütter in der Regel auch, dass sich die Väter an der Erziehung beteiligen, schließlich werden Mütter dadurch entlastet. Mütter, die das nicht wollen, haben von Haus aus ein Problem."
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