Veränderungen für Zweitfamilien nach der Unterhaltsrechtsreform

Im Merkblatt erfährt der Leser, wessen Unterhaltsansprüche zuerst befriedigt werden müssen. Die Rangfolge hat sich grundlegend geändert: Zuerst kommen die Ansprüche der minderjährigen Kinder und der diesen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kinder, dann die der Erwachsenen, sprich der Erst- und Zweitehefrau. Anschaulich wird anhand einer Unterhaltsberechnung erklärt, wer wie viel bekommt, wenn der Unterhalt reicht sowie wie viel Unterhalt wer im Mangelfalle bekommt. Erläutert werden auch die steuerlichen Aspekte einer Zweitfamilie. Des Weiteren wird erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen ein unterhaltsberechtigter Ehegatte eine Arbeit aufnehmen muss.

Das von RA Dr. Hans-Peter Braune, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Betroffene erhalten anschaulich einen knappen überblick über die rechtliche Stellung der Zweitfamilie nach der Unterhaltsrechtsreform.

Das Merkblatt Nr. 24 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Das Merkblatt kann auch online bestellt werden.

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