‚WAHLRECHT VON GEBURT AN’

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte grundsätzlich fest: "Setzt sich ein Wahlrecht von Geburt an durch, wird dies sicher dazu führen, dass die Familienpolitik mehr Bedeutung erhält. Die Interessen von 13 bis 14 Millionen Kindern und Jugendlichen — Bildung, Ausbildung, Betreuung, soziale Anerkennung, Abbau von Kinderarmut — werden dann mehr praktische Berücksichtigung finden.“
Bezüglich der Praxis eines Wahlrechts von Geburt an schlug Salchow vor:
Das Wahlrecht für die Kinder sollte alle vier Jahre zwischen Vater und Mutter wechseln.
Dies ist gerade bei geschiedenen Eltern wichtig, es darf nicht so sein, dass ein Elternteil grundsätzlich ausgegrenzt wird. Ein Elternteil, der sich nachweislich vor der gemeinsamen Verantwortung drückt, indem er beispielsweise das Umgangsrecht nicht wahrnimmt oder den Umgang verweigert oder selbst verschuldet keinen Unterhalt für die Kinder zahlt, kann dann jedoch natürlich auch nicht das Wahlrecht für die Kinder wahrnehmen.
Schließlich basiert das Wahlrecht für Kinder auf der Voraussetzung, daß die Eltern auch ihre Pflicht der Erziehung, Betreuung und Versorgung wahrnehmen.“
Erneut forderte der ISUV-Bundesvorsitzende, die Benachteiligung von Kindern und Eltern mit Kindern schon jetzt abzubauen – unabhängig vom angestrebten Wahlrecht:
"Erziehung und Betreuung von Kindern müssen - unabhängig vom Ehering - als Investition gewertet und entsprechend steuerlich berücksichtigt werden.
Kindesunterhalt darf nicht besteuert werden, Ausgaben für Bildung müssen steuerlich absetzbar sein.
Gefragt ist ein konkreter Familienförderplan, eine Agenda Familienpolitik, nicht nur werbewirksame Initiativen oder die üblichen Fensterreden."