Wann liegt eine gefestigte Lebensgemeinschaft vor - und der Unterhalt entfällt?

"Meine Freundin wurde auf Kindesunterhalt verklagt. Ihre Anwältin plädiert auf nicht leistungsfähig, ersatzweise auf nicht unterhaltspflichtig da der Kindesvater über ein erhebliches Einkommen und Vermögen verfügt und erheblich mehr verdient. Gleichzeitig ist bei meiner Freundin selbst bei Zurechnung von fiktivem Einkommen ihr angemessener Selbstbehalt gefährdet. Nun argumentiert die Gegenseite, dass meine Freundin und ich eine gefestigte Lebensgemeinschaft bilden würden und dies ihr Einkommen steigern würde.

Tatsache ist allerdings: Wir sind seit März 2012 zusammen, aber getrennte Wohnungen und Finanzen, zwar regelmäßige gegenseitige Übernachtungsbesuche auch während der Woche, es gab auch schon Besuche bei den jeweiligen Familien an Weihnachten und  Geburtstagen, ein Wochenendurlaub. Dieses Jahr machen wir getrennt Urlaub, ich verbringe die Zeit mit meiner Tochter. Ein Zusammenziehen ist zur Zeit nicht geplant. Während der 1,5 Beziehungsjahre waren wir zwei mal kurzzeitig getrennt."

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