Warum nicht ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die parteiübergreifende Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sehr, ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche in der Verfassung zu verankern. Beim Kinderwahlrecht handelt es sich um eine "alte" Forderung des Verbandes. Anlässlich des Weltkindertages Ende Mai diesen Jahres heißt es in einer Presseerklärung: "ISUV sieht die Gefahr, dass die Interessen von Jugendlichen und Kindern in einer ergrauten Gesellschaft noch mehr auf der Strecke bleiben als bisher. Ein effizientes Mittel zur stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen sieht der Verband in einem Kinderwahlrecht und in der Errichtung eines Ministeriums für Kinder und Jugendliche."Auch in der Juni-Ausgabe der Verbandszeitschrift ISUV-Report wird diese Forderung erhoben.

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest:

"Es ist sehr wichtig, dass die Forderung parteiübergreifend gestellt wird. Bisher wurde der Vorschlag immer wieder als "Populismus" oder "wahltaktisches Geplänkel" madig geredet. Mit dem Kinderwahlrecht werden Eltern und Kinder politisch mündig, sie erhalten quasi eine Lobby, die dringend nötig ist. Familienpolitik ist nicht mehr nur ein Thema in Sonntagsreden, sondern ein pluralistischer Wettbewerb um 15 Millionen Wähler. Familienpolitik wird aufgewertet.Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Es ist sehr wichtig, dass die Forderung parteiübergreifend gestellt wird. Bisher wurde der Vorschlag immer wieder als "Populismus" oder "wahltaktisches Geplänkel" madig geredet. Mit dem Kinderwahlrecht werden Eltern und Kinder politisch mündig, sie erhalten quasi eine Lobby, die dringend nötig ist. Familienpolitik ist nicht mehr nur ein Thema in Sonntagsreden, sondern ein pluralistischer Wettbewerb um 15 Millionen Wähler. Familienpolitik wird aufgewertet. Für Kinder und Jugendliche ist es ein Impuls zu mehr politischer Bildung, für die Gesamtgesellschaft ein Impuls über die Bestimmung des Gemeinwohls nachzudenken. Kinderwahlrecht - das ist allemal ein Impuls zu Politisierung, die in dieser Art kein Wahlkampf leisten kann."

Der ISUV-Bundesvorsitzende gibt zu bedenken:

"Es bleibt abzuwarten, was aus dem Vorschlag wird. Sicher werden sich nun wieder "verfassungsrechtliche Bedenken" finden lassen, die Verfassungsrechtler an den Universitäten stehen schon bereit. Natürlich wird auch eine Diskussion über die Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen losgetreten werden. - Hoffnungsvoll stimmt jedenfalls, dass hinter dieser breit angelegten Initiative "politische Schwergewichte" stehen, die in ihren Fraktionen etwas zu sagen haben. Offensichtlich haben die Abgeordneten jenseits von Parteibuch und Parteitaktik erkannt, es geht um praktikable Generationengerechtigkeit, es geht um politisch praktikablen Ausgleich der Generationen, es geht um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft."