Was ist dran am "Teilzeit-Vater Vollzeit-Zahler"? - Kann das Wechselmodell Abhilfe schaffen?
In einem bemerkenswerten Artikel setzt sich heute die TAZ mit der Paradoxie des deutschen Unterhalts- und Umgangsrechts auseinander.
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Wir meinen dazu:
Das Dilemma des deutschen Unterhaltsrechts ist doch, dass es im offiziellen Familienrechts-Sprech um die lieben Kinder, ums Kindswohl und gemeinsame Elternverantwortung geht. Tatsächlich praktisch hat das Unterhaltsrecht nur eine Funktion, dafür zu sorgen, dass Kinder nach der Trennung der Eltern materiell versorgt sind und somit gegenüber dem Staat keine Ansprüche. Das erreicht man am besten, wenn ein Elternteil - in der Mehrzahl der Vater - verpflichtet wird sich voll auf die Arbeit zu stürzen. Familienfreundlich ist diese Maxime nicht, geschweige denn kinderfreundlich.
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Eine echte Chance für das Aufbrechen dieses erstarrten Rollenmusters bietet die Einführung des Wechselmodells per Gesetz, wie es der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in seiner Broschüre "Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell - Plädoyer für eine sozialpolitisch notwendige und psychologisch sinnvolle gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung" fordert. Beide Elternteile haben dann die Möglichkeit der Berufstätigkeit, weil beide Elternverantwortung übernehmen.
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Bis zur praktischen Umsetzung eines Wechselmodells ist es noch ein weiter Weg. Feministische Kreise haben Angst vor einem eventuellen Machtverlust über die Kinder. Für manche Väter ist das Wechselmodell primär ein Unterhaltssparmodell. Es ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, bis beide Elternteile verinnerlicht haben, dass diese Form des Umgangs nachhaltig gemeinsame Elternverantwortung und am besten das Kindeswohl sichert.
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