Was sich ab 1.1.2015 ändert...

Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 EURO pro Stunde tritt in Kraft. Es gibt weiterhin Ausnahmen: Menschen, die ein Pflichtpraktikum leisten müssen, Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Unter-18-Jährige können geringer bezahlt werden.

Der Mindestlohn ist für den ISUV eine wichtige Richtzahl: Allen Unterhaltspflichtigen sollte zumindest der "Mindestlohn" bleiben. Der Selbstbehalt sollte nicht niedriger sein als der Netto-Mindestlohn.

Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Wie immer bei elektronischen Neuerungen im Datenbereich, sie sind ambivalent: Einerseits können leichter Daten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken ausgetauscht werden, andererseits können damit auch sensible Gesundheitsdaten - sprich psychische Erkrankungen, Abhängigkeiten, "Belastbarkeit", etc. - ausspioniert werden.

Die Beiträge für Pflegeversicherung steigen, gleichzeitig aber auch die Leistungen. Mehr Information über die umfassenden Veränderungen hier.

Die Hartz IV-Regelsätze steigen um 2 Prozent,  d.h. 8 EURO mehr im Monat also 399 EURO erhalten Alleinstehende mehr.

Die Selbstbehaltssätze werden erhöht. Mehr Information hier.

Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur Ummeldung entfällt.

Für viele, die mittels Lebensversicherung sparen, eine schlechte Nachricht: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Praktisch heißt dies, dass so gut wie keine Wertsteigerung mehr gegeben ist.

Die Altersvorsorge wird attraktiver, der steuerliche Abzugsbetrag für Beiträge steigt. Mehr Informationen dazu hier.

Die Daumenschrauben für Rentner werden notgedrungen angezogen, sie werden höher besteuert, die Rentenfreibeträge werden gekürzt. Wie schon in den vergangenen Jahren erhalten Rentner, die 2015 in Rente gehen einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Wer Anfang 2015 in Rente geht, wird schon ab einer Brutto-Rente von 14 000 EURO im Jahr besteuert.

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