Was vor dem Sozialamt sicher ist...

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt zum Urteil fest: "Das Urteil setzt den Sozialämtern klare Grenzen. Sie können sich nicht einfach nach Gutdün-ken bei den Kindern schadlos halten. Es ist ein konsequenter und richtiger Schritt, dass die eigene Altersvorsorge den Vorrang hat vor der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Dadurch fördert der BGH die Eigeninitiative der Kinder, das eigene Alter abzusichern. Es würde wenig Sinn machen, wenn die Kinder die eigene Altersvorsorge für die Eltern einsetzen müssten und dann wiederum im Alter zum Sozialfall werden."

Der Verband vertritt die Auffassung, dass das Urteil nur kurz- bis mittelfristig einen "brüchigen Burgfrieden" sichert. Die überalterung und die Problematik der Finanzierbarkeit der Pflichtversicherungen, insbesondere der Pflegeversicherung - schaffe neue Realitäten, so dass der Rückgriff aufs Vermögen einfach notwendig werden könnte.

Für den Verband hob Salchow als Eckpunkte des Elternunterhalts hervor:
"Das Vermögen darf nicht für den Elternunterhalt draufgehen. Wer bildet dann noch Vermögen? Die Konsequenz wäre, dass die Sozialstaatsmentalität noch zunimmt. Die jüngere Generation kann und darf nicht weiter belastet werden. Das wäre bevölkerungspolitisch das falsche Signal."

Spannend wird, wie die Familiengerichte festlegen, was eine "angemessene" Lebensführung ist, wie groß eine "angemessene" Wohnung oder Haus sein darf, was im Einzelfall Luxus und was notwendiger angemessener Bedarf ist. Aus dem Unterhaltsrecht wissen wir, dass die Gerichte sich mit derartigen Fragen sehr häufig beschäftigen müssen."