Wegzug zwecks Kindesentzug

Ja, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gar das alleinige Sorgerecht hat, darf das. Auch die Fahrten muss der "Unterlegene" selbst zahlen. Manchmal hat ein Richter ein gewisses Erbarmen und ordnet an, dass die Kinder vom einen Elternteil gebracht und vom anderen abgeholt werden müssen. Aber das ist in der Regel die Ausnahme.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert, dass diese Fahren von der Steuer abgesetzt werden können.

Hintergrund des Wegzugs ist in vielen Fällen, dass so der Umgang umgangen werden kann, denn viele betroffene Elternteile können sich die teuren Fahrten einfach nicht leisten.

Was am Ende wirklich bleibt: Wer den Umgang "elegant" verweigern will, zieht am besten weit weg.