Weihnachten Bitterer Beigeschmack für Scheidungskinder
Ähnlich wie der 15 Jahre alte Jugendliche, der inzwischen in einer "neuen" Familie lebt, äußern sich viele Scheidungskinder. Weihnachten, das Fest der Kinder, das Fest der Familie, der Liebe und des Schenkens, berührt bei Scheidungskindern häufig längst verheilt geglaubte Wunden. Sie assoziieren mit dem Fest oft alte Erinnerungen von Friede, Freude und der "alten" Familie. Sie durchleben jedes Jahr an Weihnachten in ihrer Erinnerung mit unterschiedlicher Intensität das "alte" Weihnachten, die "alten" Bräuche, sehen die "alten" Verwandten, die "alte" Wohnung, den "alten" Christbaum, erinnern sich daran, als Mutter, Vater und Geschwister zusammen feierten, möglicherweise noch in trauter Harmonie...
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) richtet daher an Weihnachten an alle geschiedenen Eltern den dringenden Appell, auf diese Gefühle der Kinder Rücksicht zu nehmen. Wichtig und richtig ist es immer, wenn man diese Erinnerung anspricht und nicht die Kinder damit allein lässt. Wichtiger als Geschenke sind die emotionale Zuwendung und der Ausdruck der Wertschätzung, gerade auch von Seiten der "neuen" Familie. - Zumindest ein Stück verlorener Harmonie lässt sich dann zurückholen, wenn "alte" und "neue" Familie es vielleicht sogar fertigbringen, an einem Weihnachtsfeiertag gemeinsam mit den Kindern etwas zu unternehmen.
Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass die Kinder beide Elternteile besuchen und natürlich auch die Geschenke von ihnen annehmen dürfen. Wird der Umgang an Weihnachten eingeschränkt oder gar verweigert, so empfinden das der ausgesperrte Elternteil und die Kinder - auch wenn sie vielleicht nicht offen darüber sprechen - als besondere Härte."