Weihnachtsgeschenke vom Jugendamt

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow rät betroffenen Eltern:
""Wenn Umgangsverweigerung zu erwarten ist, kann sich der betroffene Elternteil an das Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten. Wer sichergehen will, kann auch beim Gericht einen Eilantrag stellen. Das Gericht wird dann kurzfristig beide Eltern zur mündlichen Verhandlung laden und primär nach einer einvernehmlichen Regelung suchen. Gelingt dies nicht, entscheidet der Richter. Wenn Betroffene rechtzeitig einen Antrag stellen, stehen ihre Chancen erfahrungsgemäß nicht einmal so schlecht, mit den Kindern zumindest für ein paar Stunden gemeinsam Weihnachten zu feiern. Im übrigen kann der ausgesperrte Elternteil seine den Kindern zugedachten Geschenke beim Jugendamt abgeben, das sie dann an die Sprösslinge weitergibt.

Salchow richtet - auch in diesem Jahre wieder - an alle geschiedenen und getrennt lebenden Eltern den dringenden Appell:
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Gefühle Ihrer Kinder! Wichtig und richtig ist es immer, wenn man die Erlebnisse an Weihnachtsfesten in der ""ehe-maligen"" Familie anspricht, denn Kinder vergleichen doch gerne: Weihnachten jetzt und ehemals. Wichtiger als Geschenke sind aber emotionale Zuwendung, Zeit und Wertschätzung - gerade auch von Seiten der ""neuen"" Familie. Wir wissen anhand vieler Beispiele: Zumindest ein Stückchen verlorener Harmonie lässt sich dadurch zurückholen, dass ""alte"" und ""neue"" Familie es fertig bringen, wenigstens an einem Weihnachtsfeiertag mit den Kindern etwas gemeinsam zu unternehmen.