"Wer vollendete Tatsachen schafft, behält oft auch noch Recht..."
"1994 ist meine Ex-Frau mit den Kindern aus dem damals gemeinsamen Haus ausgezogen. Am Anfang unseres Daseins als getrennt lebende Eheleute wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Kinder für unbestimmte Zeit nicht mehr sehen würde. Das hatte ich kaum verstanden bzw. verarbeitet, da wurde mir während einiger Tage Abwesenheit im August 1996 von meiner damaligen Frau und deren Helfershelfern das gesamte Haus regelrecht ausgeplündert. Weder Bett noch Tisch, geschweige denn persönliche Gegenstände oder während der Ehezeit gemeinsam angeschaffte Haushaltsgegenstände, blieben mir. Gerichtlich habe ich vergeblich versucht, eine faire Haushaltsaufteilung zu erreichen.
Erste bittere Feststellung:
Wer zuerst vollendete Tatsachen schafft, behält vor deutschen Familiengerichten auch oft noch recht. Dreistigkeit zahlt sich eben aus.
Dann folgten endlose und leider auch ergebnislose Gespräche mit dem Jugendamt in W., immer nach der Devise: Wenn Ihre Frau keine Zugeständnisse machen kann, dann werde das eben von mir erwartet~ und überhaupt, die arme Frau, mit den drei kleinen Kindern, ständig von Weinkrämpfen geschüttelt ... .
Ach ja, da ist ja noch die Immobilie: Was am Ende wirklich bleibt, sind die Schulden, die natürlich ich zahlen muss. ...
Ach ja, da gibt es noch Steuersolidarität nach der Trennung, für mich standen immerhin 16.000 Mark auf dem Spiel, die Durchsetzung wurde mir verweigert. ...
Was für mich am Ende wirklich bleibt:
Mir bleibt weniger als der Selbstbehalt, warum soll ich eigentlich noch arbeiten, wenn sich Leistung für mich nicht lohnt, wenn ich nur Geld abliefern soll, jedoch keine Rechte habe - und von meiner Ex-Frau nichts als Ärger zu erwarten habe?"