Wie entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Im Fall Zaunegger beruft sich der Vater vor dem Gerichtshof vor allem darauf, dass er beim Sorgerecht in Deutschland gegenüber geschiedenen Vätern und Müttern diskriminiert wird. Der Vater wird vertreten durch den in Verfassungsklagen und Beschwerden vor dem EGMR erfahrenen Rechtsanwalt Georg Rixe. Er verweist darauf, dass für getrennt lebende und geschiedene Eltern ehelicher Kinder ein gemeinsames Sorgerecht besteht und dieses auch gegen den Willen der Mutter aufrechterhalten werden kann.

Des ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler fordert: "Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststellung der Vaterschaft. Diese Regelung dient dem Kindeswohl am besten. Es darf einfach nicht sein, dass Väter rechtlos gegenüber dem eigenen Kind sind, wenn die Mutter es will. Der heilsame Blick über die eigenen Grenzen beweist, dass die überwiegende Zahl der Staaten in Europa die Gleichberechtigung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verwirklicht hat. Es ist an der Zeit, dass der deutsche Gesetzgeber dem Wandel der Familienformen Rechnung trägt."

Der Verband hat zu diesem Thema Band 5 seiner Schriftenreihe mit dem Titel "Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder" herausgegeben. Er möchte mit dieser Schrift einen Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts in dieser Legislaturperiode geben.