Wird das Familienrecht in Europa überschaubarer?
Die derzeitige Rechtslage für "Mischehen" ist sehr unterschiedlich: 20 EU-Staaten entscheiden nach Staatsangehörigkeit und langfristigem Aufenthalt darüber, welches Landesrecht maßgeblich ist. Sieben EU-Mitgliedstaaten wenden grundsätzlich ihr Landesrecht an.
Fachanwältin für Familienrecht Caroline Kistler stellt fest: "Bisher hängen bei Ehen mit Auslandsbezug die Scheidungsfolgen davon ab, in welchem der beteiligten Länder zuerst die Scheidung eingereicht wird. Die Praxis zeigt, dass ein regelrechter Wettlauf zum Gericht beginnt, was in der Regel äußerst komplizierte und kostenintensive Verfahren verursacht. Einvernehmliche Ehescheidungen sind dann leider meist nicht mehr möglich."
Wie unterschiedlich entschieden wird, zeigen folgende Beispiele: Wenn ein Pole nach Finnland umzieht, kann er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau auch ohne deren Zustimmung beantragen. Ein Schwede, der sich in seinem Heimatland von seiner polnischen Ehefrau scheiden lässt, muss keinen Unterhalt zahlen, auch wenn die Frau ihren Beruf für die Kindererziehung aufgegeben hat. Ein polnisches Gericht würde völlig anders entscheiden.
"Binationale Paare sollten grundsätzlich einen Ehevertrag abschließen, in dem geregelt ist, welches Recht gelten soll, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet.", rät Linsler.
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