Wofür Anwälte alles haften

BGH: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – Familienstreitsachen

 

ZPO § 233; FamFG § 117

 

Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. (Leitsatz des Gerichts)

 

BGH, Beschluss vom 24.01.2018 - XII ZB 534/17

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung steht im Beschluss, also vom Gericht erstellt.