Wofür Anwälte alles haften
BGH: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung – Familienstreitsachen
Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Rechtsbehelfsbelehrung steht im Beschluss, also vom Gericht erstellt.