Zahlemann, nicht Vater gesucht

Für den Bundesvorsitzenden Michael Salchow stellen sich folgende Fragen:
„Hat das Kind gemäß der UN-Kinderrechtekonvention nicht ein Recht darauf, die biologische Identität der Eltern zu kennen? Handelt es sich nicht einfach um Betrug, wenn die Mutter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über Jahre zig-tausend EURO abkassiert? Sind in den Augen der Justizministerin die Persönlichkeitsrechte des Vaters unwichtig, ist für sie möglicherweise nur relevant, dass ein ‚Zahlemann’ dingfest gemacht werden kann?“

Der Verband vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass nur die Offenheit von Müttern - auch wenn es schwerfällt - Kinder und Väter vor existentiellen Verletzungen bewahren kann. Die DNA-Tests sind also ein legitimes Mittel, ein Impuls dazu, die tatsächliche Identität des Kindes zu enthüllen.

„Nicht zuletzt wird die Wahrheit auch die Mütter wirklich frei machen. Schließlich dürfte es auch für sie nicht ganz leicht sein, immer mit der Furcht zu leben, dass der Betrug eventuell doch einmal ans Licht kommt. Gerade dann ist die Reaktion des betroffenen Kindes und des Vaters unberechenbar“, meint Salchow.

Ausdrücklich bestritt Salchow auch die Effizienz eines Verbots:
„Es ist schlichtweg unmöglich, in einer globalen Welt DNA-Tests verbieten zu wollen. Wie bei uns bieten in Holland, in England und natürlich in den USA schon heute Labors über Internet ihre Dienste an.
Hätte die Justizministerin nur ein bisschen Realitätssinn — und Einfühlungsvermögen, dann wüsste sie: Wen Identitätsfragen quälen, der schert sich nicht um Grenzen und einseitige Verbote.“