Anhörung im Rechtsausschuss – ISUV legte Positionen dar

Heute, am 28.11. 2012 fand im Rechtsausschuss  die Anhörung zum Gesetzentwurf „Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder und ihre Eltern“ statt. Der ISUV war vertreten durch den Bundesvorsitzenden Josef Linsler.

Als Experten waren des Weiteren geladen

  • Prof. Siegfried Willutzki, Experte in Sachen Familienrecht
  • Rechtsanwalt Wolfgang Schwackenberg, Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Edith Schwab, Bundesvorsitzende Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
  • Carmen Hengsen, Richterin am Amtsgericht Alzey
  • Diplom-Psychologin Mareike Hoese
  • Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
  • Dr. Sabina Schutter, Deutsches Jugendinstitut (DJI)

Vom ISUV-Vorsitzenden wurde vorgetragen:

Der ISUV hat sich positioniert noch bevor Bundesverfassungsgericht und europäischer Gerichtshof für Menschenrechte  den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert haben.  Die Hauptforderung des Verbandes:

 

a) Gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder kraft Gesetzes ab Feststehen der Vaterschaft,

b) Bei Ausfall der alleinsorgeberechtigten Mutter ist dem Vater die elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht.

 

Wir halten unsere Gesetzeslösung für richtig, weil sie klar und Betroffenen leicht vermittelbar ist. Sie signalisiert, dass alle Kinder und alle Eltern gleich behandelt werden. Gleichheit und Gleichbehandlung ist eine wichtige Maxime, die heute alle Lebensbereiche tangiert. Betroffene erwarten, dass diese Maxime von der Politik umgesetzt wird.

Wir verkennen nicht, dass sich Abgeordnete verschiedener Parteien unterschiedlich schwertun, diesem Leitbild von Gleichheit aller Kinder unabhängig von der Lebensform der Eltern zuzustimmen. Wir verkennen nicht, dass in einer Parteiendemokratie, in einer Koalitionsregierung  Kompromisse, Zwischenschritte notwendig sind. Als einen Zwischenschritt sehen wir den Gesetzentwurf der Regierungsparteien, aber auch die Anträge der verschiedenen Fraktionen sind nicht der Große Wurf. Dennoch sehen wir im Gesetzentwurf und in den Anträgen der Fraktionen Fortschritte im Vergleich zum Status Quo, Signalwirkungen, die einen Bewusstseinswandel einleiten können.