Aufhebung einer Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt ohne Gericht

Eine gerichtlich geschlossene Vereinbarung soll aufgehoben werden.

Darin sind sich beide Ehe-maligen einig. Es stellt sich die Frage, wie müssen sie vorgehen?

Was müssen sie unbedingt beachten, damit die "neue" Vereinbarung dann auch gerichtlich standhält, wenn einer der Beiden es sich anders überlegen sollte.

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