Ausblick ins Jahr 2021: Das ändert sich bei der Steuer

Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler (BdSt) zeigt, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im kommenden Jahr ändert. Natürlich spielt die Corona-Pandemie eine große Rolle, zugleich erwarten Bürger und Betriebe aber auch reguläre Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.  

Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Einkommensteuern fällig. Zudem steigt das Kindergeld um 15 Euro, und Fernpendler können eine höhere Entfernungspauschale absetzen. Bauwillige sollten wissen, dass die Regelungen zum Baukindergeld wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert wurden. Und ab Januar werden wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent (statt aktuell 5) bzw. 19 Prozent (statt aktuell 16) für Waren und Dienstleistungen gelten.  

Ganz wichtig: Ab Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. So wird der Soli bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als ca. 62.100 Euro beträgt (bei Eheleuten ca. 124.200 Euro). Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer wird der Zuschlag damit automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwinden. Bei Selbstständigen und Unternehmern wird die Teilabschaffung über die Steuervorauszahlungen berücksichtigt.  

Über diese und weitere Änderungen informiert der Bund der Steuerzahler mit Material „Steuerrechtsänderungen 2021“.  Interessierte erhalten das Material kostenfrei per Mail info(at)steuerzahler(dot)de.