Der Unterhaltspflichtige stirbt - wer zahlt Kindesunterhalt?

Stirbt der Expartner, hilft ein Antrag bei der Rentenversicherung. Erziehungs­rente ersetzt den Unterhalt des verstorbenen Partners.

Stirbt der frühere Ehepartner plötzlich, und die monatlichen Unterhaltszahlungen fallen deshalb aus, können Geschiedene mit Kindern dadurch schnell in eine schwierige Situation geraten. Helfen kann die Erziehungsrente. Die Erziehungsrente gehört zu den Hinterbliebenenrenten, die bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen sind.

Voraussetzungen für den Rentenanspruch sind, dass der verstorbene Unterhaltspflichtige fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht wieder geheiratet hat und die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist.

Erziehungsrente muss beantragt werden beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Anspruch darauf hat das Kind bis zum 18. Geburtstag. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.