Familienrichterin Manuela Jung: Trennung - Scheidung - Die Richterin solls richten - kann sie es richten?

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Viele Betroffene erwarten, dass die Richterin es richtet, aber kann sie das?

Richterin Manuela Jung leitete ein: "Ich bin Richterin geworden, weil ich helfen will, mit den Menschen zusammen ihre Probleme zu lösen."

Die Richterin wird erst aktiv, wenn ein Betroffener über seinen Anwalt die Scheidung eingereicht hat.

Es gibt den Grundsatz, dass die Richterin erst aktiv wird, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss gezahlt ist.

Immer muss die Richterin auch den Versorgungsausgleich regeln. Die Dauer des Verfahrens hängt auch oft davon ab, wie lange es dauert, bis die Rentenauskünfte offengelegt sind. Manuela Jung betonte, Richter wollen eine gute Lösung, aber sie sind dabei auf viele Informationen angewiesen.

Bei jedem Verfahren findet mindestens ein Termin statt. Manchmal kommt es vor Gericht vor, dass sich beide Partner wieder versöhnen.

Termine beim Familiengericht sind nicht öffentlich, weil es um persönliche Dinge geht.

Manchmal gibt es auch Anwälte, die Verfahren anhängig machen, "die ich nicht so recht durchschaue."

Eine Scheidung verzögert sich, umso mehr gestritten wird und umso mehr Vermögen vorhanden ist. Allerdings sollte das Trennungsjahr eingehalten werden.

Die Richterin muss nicht alles regeln, das kann auch der Notar. Wenn eine Regelung halten soll, also daraus vollstreckt werden soll, ist eine Urkunde notwendig, nicht einfach ein formloser Zettel.

Beachte: Es kommt nicht auf die Länge der Schriftsätze an, sondern auf die überzeugende Argumentation, Schuldzuweisungen sind irrelevant. Auch vor Gericht gelten Benimm-Regeln, "man erscheint nicht in Badeschlappen vor Gericht".

Manuela Jung widersprach der Auffassung, die Richter wollen Vergleiche, damit sie schnell die Akte vom Tisch haben. Ein Urteil ist oft schneller geschrieben, als ein Vergleich, eine Vereinbarung, die über mehrere Termine verhandelt werden muss. Manchmal gibt es aber auch Anwaltspärchen, die nicht miteinander können, dann wird es schwierig.

Bei Fachfragen ist die Richterin auf Fachleute, auf Gutachter angewiesen, z. B. bei Immobilien, Autos.

Je mehr Fachleute, Zeugen gehört werden müssen, umso länger dauert das Verfahren.

Beachte: Richter sind gezwungen nach Recht und Gesetz zu entscheiden, sich an Entscheidungen der obersten Gerichte zu orientieren. "Insofern ist es irrelevant, ob ich jemanden sympathisch finde oder nicht." Es kommt nur auf die rechtliche Relevanz an. Der Richter kann nicht mit einem allein sprechen. Die Verhandlung hat ein ganz hohes Gewicht.

Beachte: Der Richter schreibt sein Urteil, so wie  vorgetragen wird, der Vortrag der Parteien ist die Grundlage.

Manuela Jung: Eine Lösung ergibt sich eigentlich erst dann, wenn man alles miteinbezieht. Auch der "richtige" Anwalt spielt eine Rolle.

Grundsätzlich gilt bei Scheidungsverfahren Anwaltszwang, bei Sorge- und Umgangsregelungen kann man sich ohne Anwalt einigen.

Es gibt natürlich auch immer die Möglichkeit nochmals das Urteil vorm Oberlandesgericht prüfen zu lassen.

Ergebnis: Die Richterin kann es nicht richten, wenn die Ehe-maligen und die Anwälte es nicht wollen, sich unversöhnlich streiten. Die Richterin hat immer nur die zweitbeste Lösung, die beste Lösung haben immer die beiden Partner, weil diese Lösung von Beiden getragen wird.

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