Home-Office: Was kann ich steuerlich geltend machen?

Home-Office ist steuerlich absetzbar. Allerdings muss man nachweisen, dass der Arbeitgeber das Arbeiten von Zuhause aus angeordnet hat. Gerade in der Corona-Krise haben viele Arbeitgeber Home-Office-Regelung meist per E-Mail angeordnet. Diese Mail ist notwendig und muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Wer freiwillig ins Home-Office wechselt, kann dies steuerlich nicht berücksichtigen.

Man muss zuhause in einem Raum arbeiten, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Dieser Raum sollte von den Privaträumen klar getrennt liegen, vollständig abschließbar sein. Die Arbeitsecke im Wohnzimmer erfüllt die Anforderungen nicht. Empfohlen wird vom Arbeitszimmer Fotos zu machen und dem Finanzamt vorzulegen.

Wenn man sich privat einen neuen Computer kauft, kann der von der Steuer abgesetzen werden. Allerdings nutzt man den Computer auch privat, dann kann er nur zu Hälfte steuerlich geltend gemacht werden. Ist der Computer teurer als 952 Euro, wird er über drei Jahre abgeschrieben. Smartphones müssen sogar über 5 Jahre abgeschrieben werden. Große Steuerersparnisse kommen also bei ein paar Monaten Home-Office während der Corona-Krise nicht zustande. Home-Office rechnet sich steuerlich erst, wenn es auf Dauer angelegt ist, dann können Miete fürs Arbeitszimmer, Nebenkosten, weitere Einrichtungsgegenstände steuerlich geltend gemacht werden.