In Wertheim im Konferenzraum der Firma Alfi referiert Fachanwältin für Familienrecht Nina Bruckner zum Thema: Scheidungstipps – Erste Schritte bei Trennung und Scheidung
„Das Erste ist, sich Klarheit zu verschaffen, was in entsprechender Reihenfolge zu tun ist.“
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1. Unterlagen sichern, Kopien anfertigen und an sicherem Ort verwahren.
- Wie hoch ist das Einkommen?
- Welche Vermögenswerte sind vorhanden?
- Welche Schulden müssen getilgt werden?
- Welche Konten gibt es?
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2. Wenn man sich trennt, muss die Scheidung noch nicht feststehen. Die Scheidung kann frühestens nach einem Jahr nach Trennung eingereicht werden.
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3. Als Hintergundwissen sollte man auch den Ablauf einer Scheidung kennen.
- Scheidungsantrag wird gestellt von einem Partner
- Scheidungsantrag wird zugestellt
- Gericht prüft, ob Trennungsjahr eingehalten
- In jedem Fall wird in einem Termin festgelegt, ob sich beide scheiden lassen wollen.
- Richter muss allerdings den Versorgungsausgleich klären
- Beachte: Auch bezüglich des Versorgungsausgleichs können Vereinbarungen geschlossen werden, die notariell beglaubigt sein müssen.
- Alle anderen Fragen werden nur entschieden, wenn Anträge beim Familiengericht gestellt werden
- Fragen – Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensteilung – können per Vereinbarung geregelt werden
- Nach einem Trennungsjahr wird dann in einem kurzen Termin die Scheidung ausgesprochen.
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„Bei keinen Streitpunkten, wie Unterhalt, Zugewinn, läuft die Scheidung ganz einfach durch, das geht dann ganz schnell. Für mich ist der Idealfall, dass man alle Punkte vorher einvernehmlich klärt. Insbesondere auf das Wohl der Kinder ist zu beachten. Wegen der Kinder sollte man vernünftig auch nach der Trennung miteinander kommunizieren.“
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Bezüglich Kinder:
- Die elterliche Sorge ist in der Regel kein Streitpunkt, sondern Normalfall.
- Problem ist oft der Umgang und die notwendige Kommunikation darüber.
- Bezüglich Umgang sollten die Eltern gemeinsam „erarbeiten“, möglicherweise mit Hilfe einer Beratungsstelle.
- Die Festlegung einer Umgangsregelung durch das Gericht ist – und sollte die absolute Ausnahme sein.
- Sinnvoll kann es sein, dass man einen Antrag bei Gericht stellt, „so dass etwas in Gang kommt und der andere von seiner ablehnenden Haltung Abstand nehmen muss.“
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Bezüglich Ehewohnung:
- Idealfall einer zieht aus.
- Die Ehewohnung kann auch durch das Gericht einem Partner zugesprochen – dies geht auch im Eilverfahren.
- Beachte: Den Mietvertrag nach der Trennung anpassen.
- Hausratteilung beim Auszug – unbedingt einvernehmlich
- Wer auszieht, sollte alle Dinge mitnehmen, die ihm wichtig sind „und nicht auf später verschieben“. Meist ist dies dann schwierig, die Gegenstände später zu bekommen.
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Beachte immer im Familienrecht: Kosten und Nutzen und Nerven müssen unbedingt in Relation zueinander stehen.
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Bezüglich Unterhalt gilt bei Trennung:
- Bei Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle.
- Wenn nicht gezahlt wird: Antrag auf Unterhaltsvorschuss
- Trennungsunterhalt für den Ehegatten
- Beachte im ersten Trennungsjahr besteht keine Erwerbsobliegenheit.
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