ISUV-Bezirksstelle Ulm - Rechtsanwalt Walter Bernhauer: Trennungssituation: Was ist zu beachten? Informationen und Tipps

Trennung bedeutet rechtlich:

Keine häusliche – wirtschaftliche - Gemeinschaft - auch nicht innerhalb der Ehewohnung – mehr. Es muss deutlich werden: Ein Ehegatte möchte sie erkennbar auch nicht wieder herstellen, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

Tipp bei Getrenntleben innerhalb Ehewohnung:

-keine Versorgungsleistungen mehr, z. B. nicht mehr Kochen, Bügeln, Putzen

-Nutzungsregelungen für Gemeinschaftsräume einhalten

Rechtliche Folgen der Trennung:

a) Trennungsjahr beginnt – Es sollte ein klares Datum geben.

b) Familienunterhalt mutiert zur Kindes- und Trennungsunterhaltsverpflichtung

c) Hausratsteilung kann verlangt werden

d) Gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung möglich

e) Gemeinsame steuerliche Veranlagung nur im Jahr der Trennung möglich

f) Kindergeld wird nur an denjenigen ausbezahlt, bei dem die Kinder leben

g) Sorgerechts- und Umgangsregelungen durch das Gericht werden möglich

h) bisherige Regelungen zu gemeinschaftlichen Schulden entfallen

i) Auskunftsanspruch über Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung für

Zugewinnausgleich entsteht

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Weitere regelungsbedürftige, bzw. regelungsfähige Gegenstände:

j) gemeinsame Konten

k) gemeinsame Immobilie

l) Versicherungen

m) Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich

n) Versorgungsausgleich

o) Ehegattenerbrecht

Wichtige Maßnahme:

Sicherstellung von Unterlagen, die in diesem Zusammenhang benötigt werden

Weitere wichtige Maßnahme: Aufstellung des eigenen Finanzstatus und des Ehegatten.

a) Trennungsjahr

Wichtig für Scheidung (heute kein Thema des Vortrags).

b) Unterhalt:

-Kindesunterhalt: kann derjenige Ehegatte als Barunterhalt beanspruchen, bei dem minderjährige Kinder überwiegend leben. Dieser leistet seinen Unterhaltsbeitrag bei minderjährigen Kindern durch Betreuung.

-Bei volljährigen Kindern besteht beiderseitige Barunterhaltsverpflichtung der Eltern.

-Trennungsunterhalt: berechtigt grundsätzlich der Ehegatte mit geringerem bereinigtem Nettoeinkommen.

c) Hausratsteilung:

Fertigung einer Liste des gemeinsamen Hausrats mit Dokumentation, Ziel: einvernehmlicher Verteilung

Falls nicht möglich: Fotos und Zeugen, Anschaffungsrechnungen, etc..

Ziel: gleichberechtigte Teilhabe am gemeinsamen Hausrat

d) Zuweisung Ehewohnung:

Wer ist Mieter/Eigentümer?

Wo sollen Kinder mit wem leben?

Wie groß ist die Wohnung?

Bei Gewalttätigkeiten, bzw. Drohungen: evtl. Zuweisung über Gewaltschutzgesetz möglich.

e) steuerliche Veranlagung/Steuerklassen

f) Kindergeld:

Ausgleich wird über Kindesunterhalt geschaffen (50% Beteiligung durch         Reduzierung des Barbedarfs).

g) Sorge/Umgangsrecht:

Wo sollen Kinder leben?

Evtl.: Wechselmodell einvernehmlich regeln

Sonstige Regelung einvernehmlich versuchen.

Wenn nicht möglich: Jugendamt um Vermittlung bitten

Ultima Ratio: Verfahren vor Gericht

h) Schulden:

Partner haftet nicht automatisch für alleinige Schulden des anderen Ehegatten (nur bei Mitverpflichtung)

Gemeinsame Schulden: Bisherige Tilgung wird nicht ausgeglichen

Künftig: Hälftige Haftung im Innenverhältnis

Häufig erfolgt der Ausgleich über den Unterhalt, wenn einer der       Ehegatten die Schuldentilgung alleine fortsetzt

i) Auskunftsanspruch - Zugewinnausgleich:

Häufig erst bei Vermögensauseinandersetzung relevant.

j) Konten:

Sofortmaßnahmen: Eventuelle Vollmachten widerrufen

Kreditlinie einfrieren

Was geschieht mit Guthaben?

Bei Einzelkonto: - Bleibt Guthaben des Kontoinhabers

Konkludente Vereinbarung einer Bruchteilsgemeinschaft durch gemeinsame Einzahlung und Einvernehmen, dass Guthaben beiden      Ehegatten zustehen soll.

Abhebungen nach der Trennung – können Rückforderungsanspruch gegen den Ehegatten

Bei Gemeinschaftskonten:

-Vor der Trennung grundsätzlich kein Ausgleich bei „Zuvielabhebung“.

-Nach Trennung: Vermutung, dass Guthaben beiden zur Hälfte gehört:

Daraus folgt, dass die Hälfte abgehoben werden kann.

TIPP: Grundsätzliche Empfehlung: - Trennung der Konten - Dispokredite widerrufen lassen.

k) Gemeinsame Immobilie:

Nutzungsregelungen:

-Wer bewohnt weiter?

-Ausgleich über Wohnwertzurechnung (im Trennungsjahr nur subjektiver Wohnwert), oder Nutzungsentschädigung.

Eigentumsregelungen:

-Keine Regelung: Beide bleiben Miteigentümer

-Gemeinsamer Verkauf

-Verkauf des Anteils an Ehegatten

-Wenn es nicht anders geht, dann: Teilungsversteigerung

Nach Möglichkeit sollte die Eigentumsregelung im Zusammenhang mit kompletter Vermögensauseinandersetzung mit Zugewinnausgleich, Schulden-regelung, Auseinandersetzung sonstigem gemeinsamen Vermögens vorgenommen werden.

l) Versicherungen:

Überblick verschaffen

Krankenversicherung: Familienmitversicherung in der gesetzlichen KV       bleibt bis    Rechtskraft der Scheidung bestehen. Nachversicherungs-möglichkeit innerhalb von drei Monaten.

Private Lebensversicherung: eventuelle Begünstigten ändern

Wegen ZGA: evtl. Beiträge ruhend stellen (aber Beiträge sind evtl.         Abzugsposten bei Unterhalt)

Hausratsversicherung: evtl. eigene abschließen

Private Haftpflichtversicherung: evtl. nach Scheidung eigene abschließen

Rechtsschutzversicherung: evtl. eigene abschließen

m) Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich: 

Kann während der Trennungszeit einvernehmlich geregelt werden.

Bedarf notarieller Beurkundung.

Versuch wird dringend empfohlen

n) Versorgungsausgleich:

Grundsätzlich erst bei Scheidung durchgeführt

aber:

Erweiterte Möglichkeiten der Gestaltung auch im Rahmen einer         Vermögensauseinandersetzung:

Möglich: - kompletter Ausschluss

- Ausschluss einzelner Anrechte

- Vorverlegung des Stichtages

aber:

Inhalts- und Ausübungskontrolle durch das Gericht.

Daraus folgt, dass die Regelung „ausgewogen“ sein muss.

o) Ehegattenerbrecht:

Wird durch Trennung nicht berührt. Daher sollte zumindest ein Testament errichtet werden.

Besser: Einvernehmliche Regelung, auch bei Enterbung durch Testament Pflichtteil des Enterbten bleibt.

Diese Unterlagen sollten gesammelt in einem Ordner abgeheftet werden, bevor man auszieht.

Checkliste

-Geburtsurkunde

-Heiratsurkunde bzw. Stammbuch der Familie

-Zeugnisse, Ausbildungsnachweise

-Gehaltsbescheinigungen

-Arbeitsverträge

-Steuerbescheide / Steuererklärungen

-Kranken- und Sozialversicherungsnachweise

-Rentenunterlagen

-Sparbücher, Kontoauszüge des Girokontos, etc.

-Darlehensverträge / Zins- und Tilgungsleistungen

-Lebensversicherungsverträge, weitere Geldanlagen, etc.

-Grundbuchauszüge, Grundsteuerbescheide

-Hypotheken- und/oder Grundschuldunterlagen

-Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen

-sämtliche Versicherungsunterlagen

-Notarverträge (z.B. Eheverträge, Immobilienkaufverträge, Testamente, Erbverträge)

-KFZ-Briefe, Kaufverträge Hausrat

-Bilanzen / Gewinn- und Verlustrechnungen von Unternehmen

Speziell für Unterhaltsberechnungen:

-Gehalts-/Lohn-/Verdienstbescheinigungen für die letzten 12 Monaten

-aktueller Einkommenssteuerbescheid

-aktuelle Einkommenssteuererklärung

-Rentenbescheid

-Vermögensauflistung

-Zusammenstellung sämtlicher monatlicher Belastungen nebst Belegen

-Schuldenbelastung: aktuelle Schuldenstand sowie monatliche Belastung aufgeteilt in Zins und Tilgung

-Darlehensverträge

-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzen bei Selbstständigen

-Umsatzsteuererklärungen und Steuerbescheide bei Selbstständigen