ISUV Kontaktstelle Schweinfurt – Vortragsabend mit ISUV-Kontaktanwalt Lothar Wegener: Aspekte von Kindeswohl nach Trennung und Scheidung

Bei der Veranstaltung der Kontaktstelle Schweinfurt wurde von einer Interessentin die Frage aufgeworfen, das Kindeswohl einmal zu definieren – „was denn alles zum Kindeswohl gehört“. Im Verlauf des Vortragsabends wurden dann mosaikartig folgende Aspekte erwähnt, die unumstritten dem Kindeswohl dienen, das Kindeswohl gerade nach Trennung und Scheidung fördern.

-Gemeinsame elterliche Sorge als Grundlage für Gleichberechtigung

-Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt

-Weitgehende Kooperation der Eltern

-Gute und sichere materielle Grundausstattung für die Kinder

-Möglichst sinnvoller und stressfreier Umgang mit beiden Eltern

-Abstimmung pädagogischer Maßnahmen zwischen den Eltern

-Viele gemeinsam getragene Entscheidungen der Eltern

-Einhalten von Absprachen zwischen den Eltern

-Problemloser Umgang – insbesondere bei kleinen Kindern

-Keine Rollentrennung: „Freizeitpapa“ – „Fürsorgemama“

-Kompetenz beider Elternteile erhalten

-Wechselmodell garantiert in vielen Fälle am optimalsten das Kindeswohl

-Akzeptanz der Bindungstoleranz von beiden Elternteilen, d. h. Kinder haben eine "Bindung" zu beiden Elternteilen.

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Rücksichtsvolles Vorgehen bei familienrechtlichen Verfahren fördert das Kindeswohl:

-Der Würzburger Leitfaden sieht ein abgestuftes Verfahren vor, juristische Entscheidung erst nach Scheidtern der Mediation .

-Streit vermeiden zwischen den Eltern im Interesse des Kindeswohls

-Das Gericht setzt schnelle Termine

-Die Anwälte halten sich zurück – keine langen „persönlichen“ Schriftsätze

-Gerichtsnahe Beratung – Mediation der Eltern

-Die juristische Entscheidung ist die „letzte Lösung“, wenn es die Eltern nicht geschafft haben  selbständige und eigenverantwortliche Regeln zu erarbeiten.

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Die spannenden Fragen am Ende der Veranstaltung waren:

Muss das Familiengericht bei Streit zwischen den Eltern einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen? Kann nicht vielmehr das Wechselmodell eine Konfliktlösung, eine viel bessere Lösung im Sinne des Kindeswohls sein?