ISUV Wahlprüfstein 5: Selbstbehalt - wie viel muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil von seinem Lohn „selbst behalten“ dürfen?

Es ist nicht einfach eine juristische Frage, sondern es geht auch um soziale Gerechtigkeit. Es geht um die Frage: Was muss einem unterhaltspflichtigen Elternteil, der für Kinder Unterhalt zahlt, an der Betreuung mitwirkt und Vollzeit arbeitet, von seinem Lohn bleiben, damit er selbst einigermaßen angemessen über die Runden kommt. Der ISUV fordert einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO, das ist der Betrag, der Menschen bleibt, wenn sie nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Momentan beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 1000 EURO. Grundsätzlich sollen die individuellen Lebensverhältnisse des einzelnen Elternteils berücksichtigt werden.

Die zentralen  Forderungen des ISUV bei der Festlegung des Selbstbehaltes lauten:

- Einem hart arbeitenden unterhaltspflichtigen Elternteil muss am Monatsende erheblich mehr bleiben als der Sozialhilfesatz.

- Der Gesetzgeber ist gefordert, den Selbstbehalt festzulegen, schließlich handelt es sich primär um eine sozialpolitische Frage und sekundär um eine juristische.

- Die Politik hat einen Mindestunterhalt für Kinder festgelegt, sie soll entsprechend einen Mindestselbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile festlegen.

- Bei der Festlegung des Selbstbehaltes sind endlich realistische Wohn- und Energiekosten „einzupflegen“.

- Beim Selbstbehalt sind immer individuell die regionalen Wohnkosten zu berücksichtigen und entsprechend transparent zu machen.

- Beim Selbstbehalt ist zu berücksichtigen, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein angemessener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

- Der Selbstbehalt hat sich am Lohnabstandsgebot zu orientieren:  Er muss so hoch sein, dass die Summe, die dem Unterhaltspflichtigen bleibt, genügend Leistungsanreiz bietet sich voll zu engagieren. Der Selbstbehalt muss das von der Verfassung garantierte Existenzminimum deutlich übersteigen.

In seiner Broschüre zum Selbstbehalt schlägt der ISUV vor:

Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Da sind jeweils die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Aufwendungen für übliche Versicherungen, wie Kfz-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie besondere Belastungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Auch die Kosten des Umgangs, die die Höhe des anteiligen Kindergeldes nachweislich übersteigen, sind im Selbstbehalt individuell zu berücksichtigen.

 Der ISUV hat mit einer e Petition Bundestag (Petition 10463), die von über 3000 Menschen unterzeichnet wurde, seine Forderungen beim Bundestag anhängig gemacht.

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Übersicht der ISUV Wahlprüfsteine