Kachelmann unterlag: Wer einen Menschen unschuldig hinter Gittern bringt, darf nicht als Kriminelle aus Schwetzingen bezeichnet werden...

Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Moderatorin Claudia D., die ihn seinerzeit der Vergewaltigung bezichtigt hatte, auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Blick auf die Unschuldsvermutung entschieden, dass Kachelmann die Moderatorin nicht als «Kriminelle» beziehungsweise «Kriminelle aus Schwetzingen» bezeichnen darf, bezog das Verbot allerdings, anders als die Vorinstanz nur auf die konkret beanstandeten Äußerungen (Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Hintergrund: Vergewaltigungsprozess und Freispruch

Claudia D. hatte im Februar 2010 gegen Kachelmann, mit dem sie zuvor mehrere Jahre lang liiert war, Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde Kachelmann am 20.03.2010 vorläufig festgenommen und befand sich vom 21.03.2010 bis zum 29.07.2010 in Untersuchungshaft. Die von großer Medienaufmerksamkeit begleitete Hauptverhandlung dauerte über 44 Verhandlungstage von Anfang September 2010 bis Ende Mai 2011. Kachelmann wurde von den gegen ihn gerichteten Vorwürfen freigesprochen, weil keine für eine Verurteilung ausreichende Gewissheit gewonnen werden konnte, dass der Vergewaltigungsvorwurf zutreffend war. Das freisprechende Urteil ist rechtskräftig.

Nach Freispruch: Kachelmann bezeichnet Claudia D. als Kriminelle

Nach dem Freispruch haben sich beide Parteien in den Medien über die Angelegenheit geäußert. Dabei haben beide an ihrer ursprünglichen Sachdarstellung festgehalten. Kachelmann hat Claudia D. in zwei Äußerungen als «Kriminelle» beziehungsweise als «Kriminelle aus Schwetzingen» bezeichnet. Mit der Klage verlangt Claudia D. die Unterlassung dieser Äußerungen.

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Quelle Beck aktuell