Keine Einigung bei Kinderrechten – CDU/CSU zeigt klare Kante

Für eine Ergänzung oder Änderung des Grundgesetzes braucht die Koalition eine zwei Drittelmehrheit, also Stimmen der Opposition. Der geht der Koalitionskompromiss nicht weit genug. Jetzt hat die CDU/CSU-Fraktion deutlich gemacht, wo die Grenzen des Kompromisses liegen. "Wenn aber zum Teil bei der Opposition einfach auch andere Zielsetzungen bestehen, nämlich eine Stärkung der Position des Staates zulasten der Familien, dann ist das mit der Union nicht machbar", erklärte der Unionsfraktionsvize Torsten Frei gegenüber der Deutschen Presseagentur. „Den Regierungsentwurf können wir mittragen“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Nach dem Regierungsentwurf soll das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Nach Beschluss im Bundeskabinett und erster Beratung im Bundestag ist das Vorhaben nun auf dem Weg. Ob es umgesetzt wird, bleibt aber fraglich - auch angesichts der wenigen verbleibenden Sitzungswochen des Bundestags vor der Wahl. Für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die große Koalition ist also auf die Zustimmung der Opposition angewiesen. Grüne, Linke und FDP hatten mehrmals Nachbesserungen an der von der Koalition vorgeschlagenen Formulierung gefordert.

Quelle: dpa/beck-aktuell