Kindesunterhalt: Danach wurde gefragt beim Vortrag von Fachanwältin für Familienrecht Sigrid Schäd

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Grundsätzliches

-Kindesunterhalt besteht nicht nur in Geld, sondern auch in Naturalien, Naturalunterhalt, Betreuung.

-Betreuung bezieht sich in der Hauptsache auf minderjährige Kinder.

-Basis für Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle (DTB). Die Tabelle sagt, was ein Kind in der Regel         braucht. Abweichungen sind möglich.

-Krankenversicherung, Mehrbedarf, Sonderbedarf werden in den Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle             nicht berücksichtigt.

-Zum Sonderbedarf und Mehrbedarf gibt es zahllose Einzelfallentscheidungen.

-Schwierigkeit in der Praxis: In welche Gruppe ist der Unterhaltspflichtige einzuordnen?

- Titel können beim Jugendamt können nahezu kostenfrei erstellt werden, aber sie sollten vorher von                  einem Anwalt überprüft werden.

-Kindesunterhalt kann erst geltend gemacht werden, wenn er vorher gefordert wird – klare Zeitangaben             und Höhe.

-Gezahlt werden muss bis eine Ausbildung abgeschlossen ist.

- Grundsätzlich sind Unterhaltspflichtige nicht berechtigt ihre Stunden zu kürzen, um weniger Unterhalt zu         zahlen.

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Minderjährige Kinder:

-Betreuungskosten sind in den Zahlbeträgen der DTB nicht enthalten.

-Es gibt Sonderbedarf, z. b. Klassenfahrten, hier sind Einzelfallentscheidungen zu beachten.

-Auch wenn ein minderjähriges Kind Vermögen besitzt, muss es dieses nicht einsetzen.

-Minderjährige Kinder haben immer Vorrang.

-Hortbetreuung ist Mehrbedarf und kann gefordert werden. Abgezogen wird das Essensgeld vom                      Kindesunterhalt.

Volljährige Kinder:

-Beim volljährigen Kind wird das Kindergeld komplett abgezogen.

-Beim volljährigen Kind wird die Ausbildungsvergütung angerechnet.

-Volljährige Kinder haben Arbeitspflicht.

-Volljährige Kinder müssen die Erträge aus dem Vermögen einsetzen.

-Der Unterhaltpflichtige ist immer zu einer umfassenden Auskunft gegenüber dem volljährigen Kind                  berechtigt.

-Das volljährige Kind muss Auskunft geben. Auskunft ist mehr als eine Bestätigung.