Leitlinien der Oberlandesgerichte: Kaleidoskop zum Unterhaltsrecht

Die Familiensenate der Oberlandesgerichte passen ihre jeweiligen Leitlinien zum Unterhaltrecht nach Erscheinen der jeweiligen „neuen“ Düsseldorfer Tabelle an. Diese Leitlinien werden oft unterschätzt, daher auch nicht gelesen. Dabei bieten Sie Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten Maßstäbe für alle zentralen Fragen des Unterhalts wie: das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen, Anrechnung von Sozialleistungen als Einkommen, Wohnvorteil, Haushaltsführung, freiwillige Zuwendungen, Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit, Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen, „Bereinigung des Einkommens – was kann unterhaltsmindernd geltend gemacht werden. Aspekte von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, „Leistungsfähigkeit und Mangelfall“.

Die OLGs verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Sie sollen in erster Linie die Rechtsprechung der Senate vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und ersetzen insbesondere nicht die Prüfung des Einzelfalles.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte enthalten unter Ziffer 2 Aussagen zu der Frage, ob oder gegebenenfalls in welchem Umfang Sozialleistungen als Einkommen anzurechnen sind. Hierbei werden in elf Positionen die meisten Sozialleistungen erwähnt. Dabei gilt der Grundsatz der Anrechnung als Einkommen, die Abweichungen und andere Besonderheiten werden erwähnt.

Die Leitlinien der Oberlandesgerichte finden Sie im Archiv dieser Homepage.