Mindestunterhalt steigt 2022 moderat – davor um 11 Prozent

Der Mindestunterhalt wird am 1. Januar 2022 erneut angehoben. Laut geänderter Mindestunterhaltsverordnung steigt der Kindesunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 393 auf 396 EURO, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 451 auf 455 EURO, in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 528 auf 533 EURO. Die Unterhaltspflichtigen wissen aber noch nicht, was ihnen als notwendiger Eigenbedarf, Selbstbehalt, bleiben wird. Der Anstieg in diesem Jahr ist moderat, schließlich war der Kindesunterhalt in beiden Jahren zuvor um 11 Prozent angestiegen.

Laut BMJV soll künftig der Mindestunterhalt alle zwei Jahre angepasst werden. Für den Selbstbehalt muss die gleiche Transparenz gelten wie für den Kindesunterhalt. Schließlich müssen auch unterhaltspflichtige Mütter und Väter planen können. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sollten parallel angepasst werden.   

Die jährlichen Anhebungen der Beträge für Kindesunterhalt werden in der Regel damit begründet, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere Miete angestiegen seien. Die gleiche Rechnung muss man allerdings auch bei Unterhaltspflichtigen machen, auch deren Kosten stiegen und steigen momentan weiter. Wir haben 5 Prozent Inflation, die beide Seiten betrifft, aber von einem Einkommen befriedigt werden muss.

Der Mindestunterhalt bildet die Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle. So lassen sich die ab 1. Januar2021 gültigen Kindesunterhaltsbeträge schon jetzt berechnen, noch bevor die Düsseldorfer Tabelle offiziell veröffentlicht ist.