Trennung - Scheidung Unterhalt für erwachsene Kinder

Essen, Miete, Möbel … erwachsene Kinder in der Ausbildung sind meistens auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Gut für Eltern: Sie können die Unterhaltsleistungen an Ihre Kinder in der Steuererklärung absetzen.

Zahlungen an sogenannte bedürftige Personen, für die Sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind, lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für typische Unterhaltsaufwendungen, wie Miete, Essen, Heizung oder Kleidung. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, spielt keine Rolle. Geldleistungen sollten immer überwiesen und von Sachleistungen die Rechnungsbelege aufgehoben werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Grundsätzlich gilt für die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen ein jährlicher Höchstbetrag, der 2020 bei 9.408 Euro liegt.

Papa Staat gibt Steuererleichterungen nur dann:

  • wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

  • wenn das Kind nur ein geringes Vermögen bis zu 15.500 Euro hat.

    Lebt das Kind noch bei den Eltern im Haushalt, kann man den Höchstbetrag als Unterhaltsleistung absetzen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass regelmäßig Kosten in dieser Höhe entstehen. Das ist unter bestimmten Bedingungen auch dann der Fall, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung mit einem Partner zusammenlebt, wie der Bundesfinanzhof im April 2020 urteilte.

    Hat das Kind eigene Einnahmen, mit denen sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt, mindern diese den abzugsfähigen Höchstbetrag. Dazu zählt beispielsweise auch ein Minijob, sobald diese Bezüge im Jahr über 624 Euro liegen. Bafög und Stipendien werden angerechnet.

    Auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes können steuerlich geltend gemacht werden.

     Quelle: Steuerring