Trennung - Scheidung - Versorgungsausgleich umstritten und mit vielen Fragen

Frage:

Unsere Ehe besteht seit 6 Jahren. Mein Mann ist seitdem Rentner; ich werde bei meinem Renteneintritt 2022 noch 7 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Mein Mann bekommt jetzt schon Rente von 1.700 € netto - ich werde einmal ca. netto ca. 1.350,- bekommen.
Würden bei einer Scheidung meine Rentenansprüche aus den dann 7 Jahren Ehe zur Hälfte meinem Mann zugerechnet (Versorgungsausgleich), obwohl das dazu führen würde, dass seine Rente noch höher würde und meine noch niedriger ausfallen würde?

 Antwort:

Ihre Annahme ist zutreffend. Falls in Ihrem Fall im Rahmen einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt würde, müssten Sie und Ihr Mann nach dem Halbteilungsgrundsatz jeweils die Hälfte Ihrer während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften abtreten.

Wenn Ihr Mann während der gesamten Ehezeit bereits Rentner war, bekäme er die Hälfte Ihrer Anwartschaften aus der Ehezeit und müsste nichts abgeben, da er selbst während der Ehezeit keine weiteren Versorgungsanwartschaften erworben hat.

Ausnahme: Das Familiengericht entscheidet während des Verfahrens, dass in diesem Fall eine grob unbillige Härte vorliegt, weil die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen würde (§ 27 Versorgungsausgleichsgesetz).
Ob ein solcher Fall vorliegt, kann aber keinesfalls in diesem Forum erörtert werden, da diese Entscheidung allein der richterlichen Beurteilung im Ehescheidungsverfahren vor dem Familiengericht unterliegt.

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass Sie und Ihr Mann von Ihrem Gestaltungsrecht Gebrauch machen und miteinander vereinbaren, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Dann müssten Sie nichts von Ihren Rentenanwartschaften abgeben.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung