Unterhalt: "fiktives Einkommen"

Es sorgt regelmäßig für Ärger, wenn jemand Unterhalt zahlen soll und der Unterhaltsberechnung liegt ein fiktives Einkommen zugrunde. Fiktives Einkommen, Geld das es eigentlich gar nicht gibt.

Grundlage für fiktives Einkommen: Wenn ein Unterhaltspflichtiger seine Erwerbspflicht verletzt, kommt die Zurechnung fiktiver Einkünfte in Betracht. Die Zurechnung setzt allerdings voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat. In der Praxis heißt das Bewerbungen, Bewerbungen . nicht einfach Kopien und das immer schön belegbar.

Gerichte setzen voraus und nehmen an: Bei entsprechenden ernsten Bemühungen/Bewerbungen hätte eine echte Beschäftigungschance bestanden.

Einschränkung: Gerichte betonen allerdings, der Unterhaltspfli9chtige dürfe nicht überfordert werden. Was das bedeutet ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. 

In Corona-Zeiten: Je nach Branche werden fiktive Einkünfte dazugerechnet, weil die Beschäftigungslage in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich ist.

 Wichtig: Bezieht man Kurzarbeitergeld, muss man sich nicht um eine andere berufliche Tätigkeit oder Stelle bemühen.