Unwirksamkeit eines Ehevertrages - "Über den Tisch gezogen?"
Wer einen Ehevertrag als unwirksam erklären lassen will, muss dies beweisen. Die Erfahrung zeigt, Gerichte zeigen meist Sympathie für den „unterlegenen Partner“. Allerdings einfach ist eine Anfechtung nicht, weil Notare in der Regel hochsensibilisiert für Aspekte in einem Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung sind, die für unwirksam erklärt werden könnten.
Folgende Vertragssituationen und Vertragsbestimmungen haben sich in der Praxis als relevant für die Anfechtung ergeben:
- Ein Ehegatte verzichtet auf alles, auch wenn ihm Vermögen oder Unterhalt zusteht, also ein sogenannter „Globalverzicht“.
- Die Ehefrau ist schwanger und verzichtet auf Unterhalt.
- Der „wirtschaftlich Schwächere“ verzichtet auf Unterhalt, obwohl er dann auf Bürgergeld angewiesen ist.
- Verzicht auf Versorgungsausgleich, obwohl ein Auskommen im Alter nicht gesichert ist.
- Immer öfter ein Problem: Menschen mit Migrationshintergrund wollen sich den „Anwalt sparen“, schließen eine Vereinbarung, deren Reichweite sie trotz Übersetzer und eingehender Belehrung durch den Notar nicht abschätzen konnten.
Die Begründung für die Anfechtung muss plausibel dargelegt werden. Dabei geht es darum, die besonderen Umstände bei der Vertrags- oder Vereinbarungsunterzeichnung zu veranschaulichen.