Upskirting“ soll bestraft werden

Der Justizminister des Landes, Herbert Mertin (FDP), geht unter Bezugnahme auf aktuelle Berichte davon aus, dass das Phänomen des “Upskirtings“ weit verbreitet ist. Er hält das Anfertigen derartiger Bildaufnahmen für einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere in das Recht auf Achtung des Intim- und Sexualbereichs der Betroffenen, der durch nichts zu rechtfertigen sei. Deshalb fordert er, das unbefugte Anfertigen von solchen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen. Der Entschließungsantrag soll am 20.09.2019 im Bundesrat vorgestellt werden.

Quelle: Beck aktuell