Bald mehr Transparenz bei der Erstellung von Gutachten in Sachen Kindeswohl – elterliche Sorge - Umgang
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass der Gesetzgeber bald mehr Transparenz von den Gutachterinnen und Gutachtern einfordern will. Bei einem auf Initiative von ISUV angeregten Expertengespräch am 10. April in Bad Mergentheim zum Thema „Alles recht im Familienrecht?“ informierten die Abgeordneten Nina Warken (CDU) und Dr. Johannes Fechner (SPD), dass noch vor der Sommerpause dem Kabinett ein Referentenentwurf vorgelegt werde, dessen Zielsetzung sei mehr Transparenz bei familienrechtlichen Gutachten zu schaffen. Ob das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann, wie von den Abgeordneten angekündigt, sei dahingestellt. Schließlich muss das Gesetz vom Kabinett abgesegnet und dann vom Bundestag verabschiedet werden. Dabei müssen die betroffenen Verbände gehört werden, was erfahrungsgemäß aufreibend langwierig sein kann. „Immerhin bewegt sich etwas, es kann nur besser werden.“, stellt der Bundevorsitzende Josef Linsler fest.
Hintergrund: Bisher war man seitens der Politik und der zuständigen Ministerien davon ausgegangen, dass die Verbände von sich aus Standards für Gutachten und somit auch mehr Transparenz schaffen. Diese Linie wurde nun offensichtlich aufgegeben. Wie im Koalitionsvertrag und wie von ISUV seit Jahren gefordert, ergreift nun endlich die Regierung die Initiative.
Der ISUV fordert: Klare Standards für die Ausbildung von Gutachterinnen und Gutachtern, klare Richtlinien bezüglich verwendbarer wissenschaftlicher Tests, zeitlicher Rahmen für die Gutachtenerstellung, klare transparente Strukturen für den Aufbau eines Gutachtens. „Gutachten sind teuer, vielfach viel zu teuer. Im Gesetz sollte eine Kostendämpfung vorgenommen werden.“, fordert Linsler und drückt damit die Meinung vieler Betroffener aus.
Kritik: Die letzte Ausgabe der Verbandszeitschrift „ISUV-Report 143“ hatte als Titelthema „Kampf ums Kindeswohl – Wie Gutachter/innen im Namen des Kindeswohls Menschen ihren Stempel aufdrücken – sie stempeln und abstempeln“. Darauf gab es viele Reaktionen von Betroffenen. Sie kritisieren, dass manche Sachverständige den Konflikten nicht auf den Grund gehen, schlampig recherchieren, vorschnell und oberflächlich urteilen. Gutachten tragen vielfach nicht zur Lösung familialer Konflikte bei, sondern verschärfen sie teilweise. Linsler meint, dass sich in vielen Fällen mit „guter mediativer Verhandlungsführung des Gerichts bei weniger Aufwand und Kosten mehr erreichen“ lässt.
Grundsätzliche Frage: Ist ein Gutachten in sorge- und umgangsrechtlichen Fragen überhaupt der zu analysierenden Problematik adäquat? – Zur Begutachtung von Häusern oder Autos, kurz zur Begutachtung von Sachen gibt es klare sachlich messbare Kriterien. Aber lassen, bzw. wie lassen sich Kindeswohl, Gefühle, Sympathien Liebe, Zuneigung, Selbstlosigkeit, ... messen? Ist es nicht eigentlich schon Hybris, wenn ein/e Sachverständige/r glaubt, ein Bildnis von einer wildfremden Person aus dem „Ärmel schütteln“ zu können? Provoziert allein diese Ausgangslage nicht schon Betroffene, flößt ihnen Ängste ein, lässt sie nicht mehr authentisch agieren?
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