Benachteiligung von Zweitfamilien / Zweitfrauen

Dies führt dazu, dass meist für den Zweitpartner, vor allem die Zweitehefrau, nichts mehr übrigbleibt. Die "Erste" partizipiert aber auch an Steuervorteilen, die sich durch die Wiederverheiratung ergeben. Verbessert sich das Einkommen des Ex-Mannes steigt auch der Unterhaltsanspruch der Ex-Frau.

Das Merkblatt informiert über alle Facetten einer Zweitehe. Es gibt Tipps, wie sich Geschiedene verhalten sollen, wenn sie sich nochmals trauen lassen wollen. Insbesondere Frauen, die einen Mann mit Altlasten heiraten, sollten das Merkblatt gelesen haben, damit sie wissen, was juristisch möglich ist.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Privilegierung der Erstehefrau als ungerecht. Der Verband setzt sich für eine Unterhaltsbegrenzung der Erstehefrau ein, die dadurch zu mehr Eigeninitiative veranlasst wird. Die Regelungen des BGB führen dazu, dass ein Großteil von Zweitfamilien arm ist. Darunter leiden besonders die Kinder, die in Zweitfamilien leben.

In dem ISUV-Merkblatt Nr 7 "Die Benachteiligung von Zweitfamilien / Zweitfrauen" wird auch für den Laien verständlich die Rechtslage dargelegt. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche Vorkehrungen Zweitfamilien / Zweitfrauen treffen können - und sollten -, um die Benachteiligung zu kompensieren.

Der Verband wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die Benachteiligung von Zweitfamilien/Zweitfrauen begleiten.

Der ISUV-Arbeitskreis Zweitfamilien / Zweitfrauen hat deswegen einen Fragebogen entwickelt, der dem Merkblatt beigeheftet ist. Mit Hilfe des Fragebogens sollen Fälle auf Eignung für eine Verfassungsbeschwerde analysiert werden.

Das Merkblatt ist erhältlich bei:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg

zum Selbstkostenpreis von 5 DM.
Das Merkblatt kann auch über Internet bestellt werden: www.isuv.de

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