Berücksichtigung der Interessen von Geschiedenen

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die gegenwärtigen Aktivitäten in der Familien- und Bevölkerungspolitik. Der Verband weist darauf hin, daß die ständig steigende Scheidungsrate ein wichtiges Argument dafür ist, dass immer weniger Paare sich für Kinder entscheiden. Eine Scheidung bedeutet immer noch gerade für Paare mit Kindern eine Katastrophe.Zum psychischen Stress kommt noch die massive materielle Benachteiligung durch die Scheidung. Armut auf Grund von Scheidung, das ist inzwischen bekannt, trifft insbesondere Geschiedene mit Kindern. ISUV fordert: Kinderarmut aufgrund von Scheidung und entsprechende Abhilfe müssen stärker ins öffentliche Bewußtsein gerückt, Maßnahmen zur Abhilfe diskutiert werden.

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest: "Der Haltung, Kinder machen arm, gerade wenn die Ehe nicht funktioniert und geschieden wird, muss die Politik offensiv gegenübertreten. Da muß einmal noch erheblich mehr getan werden, um nach einer Trennung das familiale System für die Kinder zu erhalten. Das bedeutet mehr Beratung, mehr Mediation, weniger Indifferenz des Staates bei Trennungen. In derÖffentlichkeit muss sich das Bewußtsein einnisten: Scheidung trennt Paare, niemals Eltern! Es muss auch klar sein, Beratung und Mediation sind nicht zum Nulltarif zu haben."

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest: "Der Haltung, Kinder machen arm, gerade wenn die Ehe nicht funktioniert und geschieden wird, muss die Politik offensiv gegenübertreten. Da muß einmal noch erheblich mehr getan werden, um nach einer Trennung das familiale System für die Kinder zu erhalten. Das bedeutet mehr Beratung, mehr Mediation, weniger Indifferenz des Staates bei Trennungen. In derÖffentlichkeit muss sich das Bewußtsein einnisten: Scheidung trennt Paare, niemals Eltern! Es muss auch klar sein, Beratung und Mediation sind nicht zum Nulltarif zu haben."
Der Verband kritisiert, daß der Kinderfreibetrag - "trotz aller beschönigenden Formulierungen" - zu niedrig ist. Laut dem Statistischen Bundesamt fallen für Kinder monatlich Kosten in Höhe von 550 an. Dies sind pro Jahr 6.500. Der jetzige Kinderfreibetrag deckt aber nur 3.648 ab.

Salchow kritisiert besonders die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung:
"Es ist grob ungerecht, daß geschiedene Unterhaltszahler/innen nach Lohnsteuerklasse I, also wie Ledige, besteuert werden. Just im Moment der Scheidung fällt es demnach nicht mehr ins Gewicht, ob jemand Kinder hat - es wird quasi der Kindesunterhalt besteuert. Finanziell ist die Scheidung für Eltern eine Katastrophe, nicht zuletzt wegen der Besteuerung."

Zurück