BVerfG: Länger Unterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder ?

Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, hob hervor:
"Viele unserer Rechtspositionen wurden bestätigt:
Die Betreuungsleistungen sind die gleichen, egal ob sie von einem verheirateten oder unverheirateten Elternteil erbracht werden. Dementsprechend müssen sie auch gleich honoriert werden. Es geht um die Gleichstellung der Kinder, um Unterhalt für die Betreuung eines Kindes, nicht primär um Unterhalt für den Elternteil. Wichtig ist jetzt, dass im Gesetz eine Unterhaltsbegrenzung festgeschrieben wird. Schließlich steht jedem Kind ab dem 3. Lebensjahr ein Kindergartenplatz zu."

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow forderte aber auch: "Nun werden die Mütter, die in den meisten Fällen betreuen, beim Unterhalt gleichgestellt. Jetzt ist es aber auch an der Zeit, die Väter nichtehelich geborener Kinder beim Sorgerecht gleichzustellen. Noch immer haben Mütter nichtehelicher Kinder das Privileg der alleinigen elterlichen Sorge."

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow wies des weiteren auf den wichtigen bevölkerungspolitischen Aspekt hin: "In anderen europäischen Ländern hat sich gezeigt, dass überall dort, wo Partnerschaften als gleichberechtigt anerkannt werden, auch die Geburtenrate höher ist. Die Pluralisierung der Lebensformen ist nun einmal eine Tatsache, entsprechend muss die Politik das Familienrecht gestalten."

Zurück