Diskriminierung von nichtehelich geborenen Kindern und deren Vätern

ISUV Vorsitzender Michael Salchow hierzu: "Wenn die Mutter nicht will, kommt das Kind oft eher zu Pflegeeltern als zum leiblichen Vater. Uns sind Fälle bekannt, in denen der Vater schon kurz nach der Geburt die Betreuung des Kindes übernommen hat, wobei es aber trotz dieser unbestreitbaren Bindung zum Kind durchaus möglich ist, den Vater innerhalb weniger Wochen zu 'entsorgen'."
Wer aber die elterliche Sorge nicht hat, ist in vielen Situationen gegenüber dem eigenen Kind rechtlos - und vielfach der Willkür des Sorgeberechtigten ausgesetzt. Der Nichtsorgeberechtigte darf beispielsweise nicht mehr über den Aufenthalt und das Vermögen seines Kindes bestimmen. Legt er für das Kind Geld an, verfügt darüber der Sorgeberechtigte. Der Sorgeberechtigte kann ihm sogar Briefkontakt und Telefonate untersagen. Der Nichtsorgeberechtigte darf sich nicht bei der Schule über die Leistungen des (auch seines !) Kindes informieren. Ob er das Zeugnis zu sehen bekommt, hängt vom Wohlwollen des Sorgeberechtigten ab - ein Recht auf Information besteht nicht. Der Sorgeberechtigte kann den fest vereinbarten Besuchstermin kurzfristig absagen. Nicht zuletzt deswegen brechen nicht wenige Nichtsorgeberechtigte entnervt den Kontakt zu den Kindern ab.
Salchow weiter: "Dass Kinder einen Elternteil verlieren sollen, allein aufgrund des für Erziehung und Betreuung doch irrelevanten Kriteriums, welchen Geschlechts dieser Elternteil ist - meist ist es dann doch der Vater -, ist Betroffenen einfach nicht vermittelbar.
Wer derartig ideologisch gefärbte Entscheidungen trifft, zerstört das Familienrecht.
Es verwundert einen dann auch nicht mehr, dass immer öfter letztinstanzliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht erst in Straßburg erreicht werden können."

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