Ehrlich währt am längsten
Der ISUV Bundespressesprecher und Rechtsanwalt Hans-Peter Peine stellt fest:
"Es ist nicht neu, dass bei wesentlichen Änderungen der Einkommensverhältnisse, wie beispielsweise Arbeitsaufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit der Unterhaltszahler informiert werden muss, und zwar ohne dass er dazu auffordert. Das Verschweigen von wesentlichen Einkommensveränderungen, insbesondere in einem gerichtlichen Vergleich, stellt gemäß BGH ein Unterhaltsvergehen dar. Zu prüfen ist immer, ob eine Versagung oder eine Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen - so das BGB - "grob unbillig" wäre. Hier waren in der Vergangenheit verschiedene Oberlandesgerichte oder zumindest bestimmte Senate von OLGs sehr nachsichtig zugunsten von Unterhaltsempfängern. Es ist also von großer Bedeutung, wenn der BGH immer wieder hervorhebt, dass das mutwillige Verschweigen von höherem Einkommen ein Vergehen darstellt und manchmal gar zur völligen Streichung, zumindest aber zur Kürzung des Unterhalts führen kann. Auch beim Ehegattenunterhalt gilt das Sprichwort: Ehrlich währt am längsten."