Ein Beitrag aus dem ISUV-Forum: Unterhalt vom Taschengeld?
Unsere Moderatoren antworten:
"Da der Lebensunterhalt durch den Ehemann gesichert ist, kann das der Frau gesetzlich zustehende Taschengeld (7% des Nettoeinkommens) vollumfänglich in den Kindesunterhalt fließen." Sie berufen sich auf Urteile des BGH: BGH XII ZR 216/00 und BGH XII ZR 111/01.
Des Weiteren stellen sie fest:
"Immerhin hat der zweite Mann dafür gesorgt, dass die Frau jetzt für einige Jahre das kleine Kind betreuen muss, daher nicht mehr erwerbstätig sein kann. Daher muss der zweite Ehemann schon auch die Verpflichtungen seiner Frau mitübernehmen."