Es profitiert der Staat - weniger die Betroffenen
Der Grundsatz der "internen Teilung", d. h. alle Rentenanrechte, ob bei der Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung, ob betrieblich oder privat, werden schon bei der Scheidung zwischen den Ehe-maligen geteilt, jeder hat so eine eigenständige Absicherung. Das ist zwar gerecht, aber schafft neue Kosten, denn schließlich müssen jetzt mehre Rententräger tätig werden, was bisher die Deutsche Rentenversicherung allein gemacht hat. "Im übrigen ändert das nichts am Kernproblem, dass in 80 Prozent der Fälle gilt: Ein Versorgungsausgleich, zweimal Altersarmut.", stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.
Neu ist auch, dass bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren kein Versorgungsausgleich stattfindet, es sei denn ein Ehegatte beantragt das. Beabsichtigt wird damit weniger Verwaltungsaufwand, was sinnvoll ist. Dieser Vorteil wird allerdings wenig zur Geltung kommen, weil der Ausgleichsberechtigte nach der Devise "auch Kleinvieh macht Mist" oft - in der Regel - auf Anraten seines Anwalts einen Antrag stellen wird.
Künftig soll es mehr Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geben, die Ehe-maligen haben so individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, das "Gesamtpaket Zugewinn- und Versorgungsausgleich" kann individuell geregelt werden. "Beratung tut da Not, schließlich sind die Rentenansprüche in den meisten Fällen der wichtigste Vermögenswert, den es zu teilen gilt. Hier bekommen Anwälte und Notare ein weites Arbeitsfeld, was natürlich auch Kosten schafft.", stellt Josef Linsler fest.
Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird ersatzlos gestrichen. "Das ist grob ungerecht, wieder einmal wird auf Kosten der Geschiedenen gespart. Diese Streichung wird von Betroffenen gerade aus der Mittelschicht als grob ungerecht empfunden. Ich denke zu Recht! Bei geschiedenen Ehen mit mehr oder weniger großen Altersunterschieden, bei denen einer der Partner schon in Rente ist, wird ein erheblicher Teil der Versorgungsleistungen einbehalten, bis der andere Partner auch in Rente geht. Dies ist bei entsprechend verheirateten Paaren nicht der Fall. Da stellt sich schon die Frage, warum ein geschiedener Rentner mit einer jüngeren Ehefrau schlechter gestellt wird als ein Rentner, dessen Ehe noch besteht. Beide haben die gleichen Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Diese Regelung ist umso ungerechter, da geschiedene Rentner und Rentnerinnen auf Grund getrennter Haushaltsführung wirtschaftlich mehr belastet sind. Das ist schäbig, heimlich auf Kosten der Geschiedenen die Rentenkasse zu entlasten. Alle Parteien haben der Streichung zugestimmt.", kritisiert Josef Linsler.