Europarat votiert fürs Wechselmodell – Deutschland verweigert sich
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Resolution des Europarats für die Umsetzung des Wechselmodells nach Trennung und Scheidung. Nach Vorstellung der parlamentarischen Versammlung des Europarats soll das Wechselmodell europaweit ein rechtsstaatliches Grundprinzip werden. „Die Resolution ist ein weiterer wichtiger Schritt für einen Paradigmenwechsel vom starren Residenzmodell hin zu einem flexiblen Wechselmodell, was seit Jahren von ISUV gefordert wird. Allerdings besteht zu Euphorie kein Anlass. Es handelt sich um eine Resolution, die für die Mitgliedsstaaten keine rechtsverbindliche Auswirkungen hat.“, erklärt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Die Regelung des Familienrechts gehört in den souveränen Zuständigkeitsbereich der Nationalstaaten. Die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung stecken in Sachen Wechselmodell noch in den Anfängen. Im Mai dieses Jahres fand erstmals unter Beteiligung von ISUV ein Symposium zu Fragen der Unterhaltsgestaltung im Wechselmodell im Justizministerium statt.
Die Resolution geht von der Gleichheit der Eltern gegenüber den Kindern nach Trennung und Scheidung aus. Es wird kritisiert, dass insbesondere Väter teilweise durch Gesetze, Verfahrenspraktiken und Vorurteile benachteiligt werden. Die Parlamentarier des Europarats sprechen sich für eine kinderfreundliche Justiz aus. Gefordert wird mehr Mediation zwecks Streitschlichtung zwischen den Eltern sowie bessere kinderpsychologische Ausbildung der Familienrichter.
„Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, wird immer noch rigide, meist gegen die Väter gehandelt und geurteilt.“, kritisiert Linsler. Entsprechend sollen in der Bundesrepublik zuerst einmal „empirische Zahlen“ belegen, wovon die Resolution ausgeht, dass nämlich das Wechselmodell grundsätzlich das Kindeswohl fördert. „Von einer Gesetzesinitiative pro Wechselmodell ist man noch weit entfernt. Allerdings auch in Deutschland wird das Wechselmodell kommen, denn auch hierzulande kann man sich dem Wechselmodell nicht verweigern, wenn es in anderen europäischen Ländern erfolgreich praktiziert wird.“ (Linsler) Nach Auffassung von ISUV könnten auch hierzulande die Weichen schon positiv für ein Wechselmodell gestellt werden, wenn Jugendämter und soziale Dienste Betroffene für ein Wechselmodell motivieren und nicht davon abraten würden.
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