Ferienregelung - notfalls auch gerichtlich darauf drängen !
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte fest:
"Durch die Reform des Sorgerechts ist der Anspruch des Kindes, Umgang mit beiden Elternteilen nach Trennung und Scheidung zu haben, gestärkt worden. Die beste Regelung ist aber immer diejenige, die Eltern zum Wohle ihrer Kinder einvernehmlich treffen. Ist dieses nicht möglich, kann unter Umständen das Jugendamt hilfreich sein. Die Chancen, eine Ferienregelung beim Familiengericht zu erreichen, stehen nicht schlecht, allerdings kann die Regelung vor Gericht manchmal dauern. Wer jetzt noch eine Ferienregelung will, muss schon einen Eilantrag stellen."
Anlässlich des Ferienbeginns in den Bundesländern kritisierte Salchow:
"Familien mit Kindern müssen überproportional viel zahlen, weil sie nur in den Ferien reisen können. Gerade Kinder von Getrenntlebenden und Geschiedenen müssen deswegen oft zu Hause bleiben, weil sich die Eltern nach der Scheidung keinen Urlaub leisten können. Hier sollten Kommunen verstärkt in die Bresche springen und attraktive Freizeitprogramme anbieten. Für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, ist Abwechslung ein wichtiger Faktor, die Trennung zu verarbeiten. Wir wissen, für nicht wenige verläuft die Ferienzeit recht trist in ihrem Zimmer, weil weder Papa noch Mama sich einen Urlaub leisten können."