Ferienregelung - richtig und wichtig - notfalls auch gerichtlich darauf dräng

Der Sprecher des Bundesforums der ISUV-Kontaktanwälte, Rechtsanwalt Ralph Gurk, stellt dazu fest:
"Die Ferien, insbesondere die Sommerferien, bieten neben den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen jedes Jahr ein erhöhtes Potential für Umgangsstreitigkeiten. Inhaltlich geht es dabei regelmäßig um Dauer und konkrete Ausgestaltung der Umgangszeiten. Immer wieder, wenn es um Ferienreisen geht, wird auf vielfältigen (Neben-) Schauplätzen gestritten. Da geht es z. B. um die Frage, wer einen Kinderausweis beantragen darf, wer den Kinderausweis aushändigen muss, wer wem welche Kleidung zur Verfügung zu stellen bzw. anzuschaffen hat..."

Gurk empfiehlt:
"in jedem Fall, sehr frühzeitig eine Regelung mit dem anderen Elternteil - oder notfalls auch per Familiengericht - anzustreben und zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, wenn die Feiertage oder die Ferien näher rücken, werden die Gerichte regelmäßig mit umgangsrechtlichen Verfahren überhäuft und es kommt zu einer überlastung. Selbst bei bestem Willen ist die Vielzahl der Verfahren nicht kurzfristig abzuarbeiten. Es verwundert daher nicht, dass in der Praxis auch bei Schnellverfahren mehrfach Wochen ins Land ziehen und nicht entschieden ist."

Der Bundesvorsitzende Josef Linsler rät:
"Den Ferienumgang nicht mit zu hohen Erwartungen belasten, kein Umgangsstress, Erwartungen herunterschrauben, Zeit nehmen, mögliche Konfliktsituationen beispielsweise mit dem neuen Partner bedenken. In keinem Fall sollte eine Ferienregelung dazu missbraucht werden, das Kind auszufragen oder gegen den anderen Elternteil zu beeinflussen."

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