Gutachten in Kindschaftssachen – Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts“

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt, dass der Gesetzgeber in Sachen „Änderung des Sachverständigenrechts“ tätig geworden ist. Allerdings hält der Verband die im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen für unzureichend. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Betroffene bei der Auswahl des Gutachters beteiligt werden sollen. Begrüßenswert ist, dass der Richter dem Gutachter eine Frist setzen muss, an welchem Termin er sein Gutachten vorzulegen hat. Gerät er in Verzug, so muss er dies vorher rechtzeitig begründen, ansonsten kann ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 EURO auferlegt werden. „Mit diesen Regelungen ändert sich in der Praxis wenig. Entscheidend ist das Anforderungsprofil an Gutachter und Gutachten. Gerade da ist den betroffenen Berufsverbänden Besitzstandswahrung gelungen. Der offene Dialog mit Betroffenen und Kritikern wurde nicht gewagt. So entstand eine vage, weichgespülte interne Lösung.“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Der Verband fordert, dass der Referentenentwurf „umfassend nachgebessert“ wird.

Streiten sich Eltern um elterliche Sorge und Umgang, so kamen und kommen in den letzten Jahren verstärkt „Sachverständige“ zu Wort, die vielfach sehr mangelhaft Gutachten erstellt haben. Dies belegen Studien. Kritikpunkte von Betroffenen und Wissenschaftlern sind mangelnde Kompetenz, Transparenz und Effizienz der Gutachter und des Gutachtens. Daran wird sich – wird der Referentenentwurf Gesetz - so viel nicht ändern. Kinderpsychologische Gutachten sollen weiterhin durch Sachverständige „mit einer geeigneten psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen, medizinischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Berufsqualifikation“ erstellt werden. In der Praxis heißt das, jeder dessen Berufsbild eine soziale Attitüde hat, kann weiterhin wie bisher mit ein bisschen Nachsitzen andere Menschen abstempeln und dabei sehr gut verdienen. „Das ist kein Neuanfang und der ist notwendig, sondern Kosmetik. Der notwendige Neuanfang kann nur von unabhängigen Fachleuten nicht von den auf Besitzstandswahrung bedachten Berufsverbänden kommen.“, kritisiert Linsler.

Weil kinderpsychologische Gutachten für Eltern und deren Kinder langfristig sehr einschneidend sind, fordert ISUV ein spezifisches Studium mit Berufsbild „kinderpsychologischer Gutachter“. Um selbstherrliche Aussagen und eigenartige Wertungen von Gutachtern transparent machen zu können, möchte der Verband im Gesetz einen vom Betroffenen ausgewählten Beistand verankert wissen. ISUV möchte des Weiteren einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel bei Gutachtern und Gutachten. „Nicht richten, sondern schlichten, muss die Maxime sein. Verhandeln, vermitteln, verbinden, versöhnen und somit das familiale System trotz Trennung der Eltern erhalten im Interesse der Kinder. Schluss mit den ewig gleich gerasterten vielseitigen aus Textbausteinen zusammengesetzten teils banalen Schriftsätzen, hin zur handlungs- und lösungsorientierten Kommunikation und Mediation.“, fordert Linsler.

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