Hoffentlich mehr Gerechtigkeit beim Zugewinnausgleich

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hebt hervor:
"Wir begrüßen sehr, dass bei Scheidung jeder Ehegatte verpflichtet ist, dem anderen Ehegatten Auskunft über sein Anfangsvermögen - also auch die Schulden - zu erteilen. Der Auskunftsanspruch des Berechtigten wurde gestärkt, die Auskunftspflicht des Ausgleichpflichtigen wurde verschärft. Für die Praxis wichtig und richtig ist auch, dass der Zugewinnausgleich ab Einreichen des Scheidungsantrags berechnet wird. Es bleibt beiden Ehe-maligen kein Jahr mehr Zeit um den Zugewinn zu drücken. Auch mit der Reform ist ein Kernproblem nicht gelöst: Sehr viele Eheleute wissen überhaupt nicht, was der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet und welche Folgen sich hieraus ergeben. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf."


Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler weist aber auch darauf hin:
"Was immer gern vergessen wird, beim Ehekonkurs müssen auch die Schulden aufgeteilt werden. Gerade das ist sehr bitter für denjenigen der beiden Ehe-maligen, der dafür aufkommen muss. Gar nicht mal so selten folgt der emotionalen die wirtschaftliche Insolvenz. - Das Bemühen Vermögensmanipulation zu verhindern wird mit der Reform ausgereizt, verhindern lässt es sich nicht. Wer gehen will, wird vor der Trennung schon die Weichen beim Vermögen stellen und sich hinterrücks Vorteile verschaffen. - Im übrigen gilt auch weiterhin beim Zugewinnausgleich: Nie war er so wichtig wie heute, der Ehevertrag. Dann lässt sich im Falle der Scheidung relativ leicht bilanzieren, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Seit Jahren raten wir wegen des hohen Scheidungsrisikos und wegen der neuen Rechtsprechung des BGH einen Ehevertrag abzuschließen."

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