Immer noch rechtlos gegenüber dem eigenen Kind
Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler weist darauf hin: "Vater und Mutter sind wichtig für die Identitätsfindung eines Kindes. Gerade nach der Trennung müssen Sie dem Kind erhalten bleiben. Dies ist am ehesten gewährleistet durch die gemeinsame elterliche Sorge. Wer kein Sorgerecht hat, ist rechtlos gegenüber dem eigenen Kind, ist vielfach der Willkür des Sorgeberechtigten ausgesetzt."
So darf beispielsweise ein nichtsorgeberechtigter Vater nicht über den Aufenthalt und das Vermögen seines Kindes bestimmen. Legt er für das Kind Geld an, so verfügt darüber der Sorgeberechtigte, die Mutter. Der Sorgeberechtigte kann ihm vielfach unter Vorgabe fadenscheiniger Gründe Briefkontakt und Telefonate untersagen. Der Sorgeberechtigte kann ihm verbieten, die Kinder vom Kindergarten oder von der Schule abzuholen. Der Nichtsorgeberechtigte darf sich nicht bei Lehrern über die Leistungen seines Kindes informieren. Ob er das Zeugnis sieht, hängt vom Wohlwollen des Sorgeberechtigten ab.
Der ISUV-Bundesvorsitzende fordert: "Durch derartige Willkür entnervt, brechen manche Väter nichtehelicher Kinder nach der Trennung den Kontakt ab. Verlierer sind die Kinder - wie üblich in der Bundesrepublik. Eine Reform des Rechtes nichtehelicher Kinder ist dringend notwendig."